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Senkung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022
Foto: Martin Schäfer

Senkung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022

Lesedauer: ca. 2 Min. | Text: _Redaktion _RDN

Hertener Stadtwerke geben Vorteil an alle Stromkunden weiter

Nach mehr als 20 Jahren wird die Umlage aus dem Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) zum 1. Juli 2022 auf null gesenkt. Ab Juli entfällt somit die Umlage in Höhe von aktuell brutto 4,43 Cent pro Kilowattstunde Strom. Die Hertener Stadtwerke geben die Senkung an alle ihre Stromkunden weiter.

Die Senkung der EEG-Umlage ist Teil des Entlastungspakets der Bundesregierung und setzt damit eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag rund sechs Monate früher als ursprünglich geplant um. Ab 1. Juli 2022 soll die Umlage komplett aus dem Bundeshaushalt gezahlt werden und nicht mehr von Verbrauchern und Unternehmen.

Die Absenkung der EEG-Umlage wird von den Hertener Stadtwerken rechnerisch ermittelt, indem der dann gültige Arbeitspreis um brutto 4,43 Cent/kWh gesenkt wird. Der Grundpreis bleibt unverändert. Die Senkung wird bei der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung automatisch berücksichtigt und verrechnet. „Das gleiche Verfahren haben wir bereits bei der vorübergehenden Senkung der Mehrwertsteuer im Jahr 2020 umgesetzt“, erklärt Patrick Scheffner, Vertriebsleiter bei den Hertener Stadtwerken. „Unsere Stromkunden erhalten hierzu keine separate Information auf dem Postweg.“

Ablesung nicht erforderlich

Eine Ablesung des Zählerstandes zum 1. Juli ist nicht erforderlich. Die Zählerstände werden Ende des Jahres wie gewohnt für die Jahresverbrauchsabrechnung ermittelt. Auf Basis dieser Ablesung erfolgt eine rechnerische Abgrenzung im Abrechnungssystem, die die Preisänderung zum 1. Juli 2022 und damit die alten und neuen Preise berücksichtigt.

Auch wenn die Senkung der EEG-Umlage eine Entlastung darstellt, empfehlen die Hertener Stadtwerke ihren Kundinnen und Kunden die Abschlagszahlungen nicht zu reduzieren. „In den letzten Monaten sind die Energiepreise stark gestiegen. Ein Ende der Steigerungen ist aktuell leider nicht erkennbar“, so Patrick Scheffner. Die Entlastung durch die Senkung der EEG-Umlage allein kann diese Preissteigerungen nicht auffangen. „Darum raten wir unseren Kundinnen und Kunden ihre Abschläge nicht zu reduzieren, um bei der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung eine Nachzahlung zu vermeiden“, so Scheffner weiter.

Die EEG-Umlage ist ein Bestandteil des Strompreises und stammt aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Der Staat fördert mit diesem Gesetz die Nutzung von Strom aus regenerativen Energiequellen. Für die Erzeugung von Strom aus regenerativen Quellen (z.B. Windparks) erhalten die Betreiber eine festgelegte Vergütung. Diese Vergütung wird aktuell über die EEG-Umlage auf alle Stromkunden in Deutschland umgelegt.

Info Hertener Stadtwerke
Hertener Stadtwerke

Herner Straße 21
45699 Herten

hertener-stadtwerke.de

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